Jeder kann im Sommer Kapitän sein – auf einem Pedalo oder auf einem Motorboot. Dabei kommt es immer wieder zu tödlichen Unfällen. Jedes Jahr ertrinken in der Schweiz mehrere Personen während einer Bootsfahrt. Trotzdem ist das Mieten kinderleicht: Ans Pedalo kommen schon 10-Jährige, fürs Motorboot muss man laut Gesetz 14 sein. Einen Führerausweis braucht es nicht. Umso wichtiger ist es, dass die Vermieter ihre Kunden sorgfältig beraten. Doch eine Stichprobe zeigt: Besonders beim Pedalo gibt es Nachholbedarf.
Der Gesundheitstipp hat sechs Bootsvermieter getestet – am Bodensee, am Thuner-, Vierwaldstätter- und Zürichsee. Er wollte wissen, ob sie ihren Kunden Rettungswesten mitgeben, sie ausreichend über die Schifffahrtsregeln und gefährliche Stellen im See aufklären und wie die Boote ausgerüstet und angeschrieben sind.
Testpersonen haben dazu je ein Motorboot und ein Pedalo gemietet. Auf dem Pedalo ist zusätzlich ein Kind von 8 bis 11 Jahren mitgefahren.
Die gute Nachricht vorab: Bei den Motorbooten schnitt die Mehrheit der Vermieter gut ab. Die schlechte: Bei den Pedalos erreichte nur ein Vermieter die Gesamtbewertung «sehr gut» – und zwar die Bootsvermietung Sutter in Zürich Enge. Die Mitarbeiter gaben dem 9-jährigen Kind eine passende Rettungsweste mit und an Bord waren genügend Westen für die Erwachsenen.
Der Boots-Verleih Fürst in Romanshorn TG hatte zwar Rettungswesten in den Grössen M und L bis XL auf seinen Pedalos. Das Kind erhielt jedoch keine passende Weste.
Gar keine Rettungswesten gab es beim Pier 7 in Zürich, bei Tauscheck in Thun BE, bei Eisenring + Neuenschwander in Kreuzlingen TG und bei der Luzerner St. Niklausen-Schiffgesellschaft. Obwohl es dort auf einem Hinweisschild im Pedalo hiess: «Rettungswesten für Kinder obligatorisch», liess der Vermieter das Kind ohne Weste aufs Boot.
Kinder sollten immer Rettungsweste tragen
Zwar sind Rettungswesten auf Pedalos erst dann Pflicht, wenn die Tretboote die Uferzone verlassen, sich also weiter als 300 Meter vom Ufer entfernen. Für Kinder sind Stürze über Bord aber besonders gefährlich. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) wie auch verschiedene Seepolizei-Corps empfehlen darum, Kindern an Bord immer eine Rettungsweste anzulegen. Christoph Müller, zuständiger Berater bei der BfU: «Wir legen Bootsvermietern nahe, passende Westen zur Verfügung zu stellen.»
Die Mehrheit der Vermieter wies ihre Kunden immerhin an, innerhalb der Uferzone zu bleiben. Die St. Niklausen-Schiffgesellschaft tat dies nicht. Stattdessen steht im Pedalo: «Rettungswesten bei Mietdauer >1h obligatorisch». Die Schiffgesellschaft schreibt, innert einer Stunde sei es nicht möglich, die Uferzone zu verlassen. Sie würde Rettungsmaterial abgeben, wenn man das Pedalo länger miete. Alle Vermieter sind zudem der Meinung, die Eltern seien selber dafür verantwortlich, dass ihre Kinder eine Rettungsweste tragen. Sie hätten nach einer passenden Weste fragen sollen, heisst es in den Stellungnahmen. Der Thuner Vermieter Tauscheck schreibt dem Gesundheitstipp, in Zukunft werde man Rettungswesten für Kinder explizit empfehlen.
Alle getesteten Pedalo-Verleiher machten die Kunden auf die Schifffahrtsregeln und die gefährlichen Stellen im See aufmerksam. Das gehört auch zu ihren Pflichten.
Strengere Vorschriften für Motorboote
Bei den Motorbooten ist das Gesetz strenger: Unabhängig von der Distanz zum Ufer muss auf Motorbooten für jede an Bord befindliche Person eine Rettungsweste oder ein Rettungsring vorhanden sein. Daran hielten sich denn auch alle Vermieter.
Bei Fürst, Tauscheck und der St. Niklausen-Schiffgesellschaft waren die Westen aber unpraktisch verstaut. Die Testpersonen mussten danach suchen. In einer Notsituation wäre dies fatal. Unfallexperte Christoph Müller: «Westen, die so verstaut sind, dass man keinen Zugriff hat, sind nutzlos.»
In Luzern sind die Westen leicht zu finden – allerdings in Plastik verpackt und verklebt. Die Vermieterin argumentiert: «Sie sind eingepackt, damit sie sauber bleiben.» Bei Bedarf liesse sich der Plastik leicht aufreissen. Die Tester schafften es allerdings trotz mehrmaliger Versuche nicht. Tauscheck will künftig sicherstellen, dass die Mieter wissen, wo sich die Westen befinden, und auch Fürst will sich verbessern.
Die Bootsvermieter Tauschek und Pier 7 gaben mit der Quittung die Schifffahrtsregeln schriftlich ab – jedoch ohne darauf hinzuweisen. Für Berater Müller erfüllen sie damit nur gerade das Minimum: «Besser ist es, mit den Mietern die einzelnen Punkte durchzugehen und Unklarheiten zu beseitigen.» Pier 7 will seine Mitarbeiter anweisen, das künftig zu tun. Tauscheck sagt, sie hätten die wichtigsten Regeln nochmals auf Hinweisschildern in den Booten zusammengefasst. Dies taten auch andere Boots-Verleiher.
Die BfU erachtet solche Hinweisschilder grundsätzlich als sinnvoll. Die Sicherheit würden sie aber nur dann erhöhen, wenn sie festhielten, welches der Mindestabstand zu Kursschiffen sei, wo man baden dürfe, dass immer eine Person auf dem Boot bleiben müsse und dass Rettungswesten nicht nur mitgeführt, sondern auch getragen werden sollen. Nach dieser Empfehlung haben die Testpersonen bei allen Anbietern vergeblich gesucht.
Tipps: Mietboote - So sind Sie sicher unterwegs
- Lassen Sie sich die Schifffahrtsregeln erklären.
- Fragen Sie nach.
- Vergewissern Sie sich, dass genügend Westen an Bord sind.
- Fragen Sie nach einer Rettungsweste für Ihr Kind.
- Tragen Sie die Westen während der Fahrt.
- Fahren Sie bei unsicherem Wetter nicht auf den See.