Nein. Die obligatorische Krankenkasse zahlt nur an Pflegeleistungen, die anerkannte Leistungserbringer erfüllen, zum Beispiel Pflegepersonal mit Fachdiplom. Ausnahmsweise muss die Grundversicherung Pflegeleistungen von Angehörigen ohne Diplom vergüten, sofern diese von einer zugelas­senen Spitexorganisation angestellt sind.