Inhalt
Gesundheitstipp 09/2024
11.09.2024
Ja. Laut Gesetz können Wohnungsmieter mit einer Frist von drei Monaten auf einen beliebigen Zeitpunkt kündigen, wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses für sie aus nicht vorhersehbaren, wichtigen Gründen unzumutbar geworden ist. Das trifft zum Beispiel dann zu, wenn man nach einem Unfall aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Wohnung bleiben kann.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden