Ja. Laut Krankenversicherungsgesetz gilt: Der Leistungserbringer oder die Krankenkasse muss den Krankenversicherten unaufgefordert eine Kopie der Rechnung zukommen lassen. Als vom Gesetz anerkannte Leistungserbringer gelten neben Ärzten und Spitälern unter anderem auch Chiropraktoren, Psychotherapeuten, Pflegeheime oder Apotheken.