Inhalt
Gesundheitstipp 01/2025
22.01.2025
Nein. Als Selbständigerwerbender müssen Sie bei der Krankenkasse gegen Unfälle versichert bleiben – auch wenn Sie eine andere Unfallversicherung abgeschlossen haben. Laut Gesetz können Angestellte die Unfalldeckung bei der Krankenkasse nur sistieren, sofern sie bei einem Arbeitgeber mindestens acht Stunden pro Woche arbeiten.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden