Nein. Als Selbständigerwerbender müssen Sie bei der Krankenkasse gegen Unfälle versichert bleiben – auch wenn Sie eine andere Unfallversicherung abgeschlossen haben. Laut Gesetz können Angestellte die Unfalldeckung bei der Krankenkasse nur sistieren, sofern sie bei einem Arbeitgeber mindestens acht Stunden pro Woche arbeiten.