Ja. Die Grundversicherung bezahlt einmal pro Jahr Beiträge an zwei Paar medizinische Kompressionsstrümpfe. Massgebend ist nicht das Kalenderjahr, sondern das Datum des jeweiligen Bezugs. Wer etwa am 15. Oktober Kompressionsstrümpfe bezieht, hat frühestens am 16. Oktober des Folgejahres wieder Geld von der Krankenkasse zugut.