Ja. Die Ärzte müssen die vertretungsberechtigte Person über alle Umstände informieren, die im Hinblick auf die vorgesehenen medizinischen Massnahmen wesentlich sind. Denn Sie können nur zustimmen oder ablehnen, wenn Sie wissen, welche Risiken mit dem Eingriff oder einem Verzicht darauf verbunden wären und welche alterna­tiven Behandlungsmöglichkeiten es allenfalls gäbe.