Inhalt
Ja. Die Grundversicherung bezahlt den Eingriff trotzdem. Der Arzt kann ja nicht zum Voraus wissen, ob das Muttermal gutartig oder bösartig ist. Er hat aber sicher einen begründeten Verdacht, wenn er Ihnen zum Eingriff rät. Die Grundversicherung übernimmt auch das regelmässige Untersuchen der Haut, wenn das Krebsrisiko bei Ihnen aus familiären Gründen erhöht ist. Rein kosmetische Eingriffe an der Haut müssen Sie hingegen selber zahlen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden