Ja. Die Grundversicherung bezahlt den Eingriff trotzdem. Der Arzt kann ja nicht zum Voraus wissen, ob das Muttermal gutartig oder bösartig ist. Er hat aber sicher einen begründeten Verdacht, wenn er Ihnen zum Eingriff rät. Die Grundversicherung übernimmt auch das regelmässige Untersuchen der Haut, wenn das Krebsrisiko bei Ihnen aus familiären Gründen erhöht ist. Rein kosmetische Eingriffe an der Haut müssen Sie hingegen selber zahlen.