Ja. Von einem privaten Arzt oder in einem Privatspital angefertigte Röntgenbilder gehören auf jeden Fall dem Patienten. Ihr Zahnarzt muss Ihnen daher auf Wunsch die originalen Röntgenbilder aushändigen. Er darf dafür keine Gebühr verlangen. Anders ist es je nach Kanton in öffentlichen Spitälern: Dort erhalten Patienten oft nur Kopien.