Nein. Für das Flicken von Löchern zahlt die Grundversicherung nichts. Sie übernimmt Zahnarztkosten nur, wenn die Behandlung aufgrund bestimmter Krankheiten nötig war. Zudem muss die Krankenkasse die Kosten von Zahnunfällen übernehmen, wenn die verunfallte Person nicht über den Arbeit­geber gegen Unfälle versichert ist.