Nein. Es ist zwar zulässig, Versicherungsverträge mit einer Laufzeit von mehreren Jahren abzuschliessen und eine stillschweigende Verlängerung zu vereinbaren, falls keine der Parteien auf das Ablaufdatum kündigt. Laut Gesetz darf sich ein solcher Vertrag aber um höchstens ein weiteres Jahr verlängern.