Ja. Wer sich in der Schweiz niederlässt, hat drei Monate Zeit, um sich bei einer Krankenkasse anzumelden. Laut Gesetz beginnt die Versicherung aber schon zum Zeitpunkt der Wohnsitznahme in der Schweiz. Deshalb muss Ihr Freund für die obligatorische Grundversicherung ab diesem Datum Prämien zahlen.