Nein, es besteht keine Zah­lungspflicht. In der Regel unterstützen die Kranken­kassen jedoch das Einholen einer zweiten Meinung vor einer Operation und bezah­len den Arzt anstandslos. Sprechen Sie das Vorgehen aber unbedingt mit Ihrer Kasse ab. Beachten Sie: Wenn Sie in der Grundversicherung das Hausarztmo­dell gewählt haben, brau­chen Sie auch fürs Einholen einer Zweitmeinung eine Überweisung Ihres Haus­arztes.