1 Ab welchem Alter ist eine Früh­pensio­nierung bei der AHV möglich?
Die AHV-Rente kann man frühestens zwei Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter beziehen. Das heisst: Frauen können sich mit 62 und Männer mit 63 Jahren vorzeitig pensionieren lassen.


2 Gilt dies auch für die Pensionskasse?
Nein, jede Pensionskasse  kann den Zeitpunkt selbst bestimmen. Das Gesetz erlaubt eine Frühpensionierung frühestens im Alter von 58 Jahren, allerdings nützen längst nicht alle Kassen diesen Spielraum aus. 


3 Kann die AHV-Rente nach Vollendung des 63. beziehungsweise 62. Altersjahres zu einem beliebigen Zeitpunkt vorbezogen werden?
Nein, ein Vorbezug der AHV-Rente ist nur für ein oder zwei ganze Jahre und nicht für einzelne Monate möglich.


4 Wann muss man sich für die AHV-Rente anmelden?
Das sollte man spätestens am letzten Tag des Monats tun, in dem man Geburtstag hatte. Wer sich mit 63 pensionieren lassen will, sollte dies also spätestens am Ende des Monats seines 63. Geburtstags anmelden. Tipp: die Anmeldung drei bis vier Monate vor dem Bezug der AHV-Rente anmelden. So kann man mit einer rechtzeitigen Auszahlung rechnen.


5 Wird bei einem Vor­be­zug die Rente gekürzt?
Ja, pro vorbezogenem Jahr ist die Rente um 6,8 Prozent tiefer. Und das für die gesamte Laufzeit der Rente.


6 Rechnen die Pen­sionskassen bei einer vorzeitigen Pensio­nie­rung gleich?
Nein, aber in der Regel liegt die Reduktion in ­einem ähnlichen Bereich. Die genaue Zahl ist aus dem Reglement der Kasse ersichtlich. 


7 Hat man trotz Frühpensionierung Anspruch auf allfällige Ergänzungsleistungen?
Ja, es gelten die gleichen Berechnungsgrundlagen wie beim Bezug der Rente im odentlichen Pensionsalter. 


8 Muss man keine AHV-Beiträge mehr zahlen, wenn man vorzeitig in Pension geht? 
Doch, bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters besteht weiterhin eine Beitragspflicht, auch wenn man nicht mehr arbeitet. Der Betrag richtet sich dann nach der Höhe des Vermögens und dem jährlichen Renteneinkommen. Die Beitragspflicht entfällt bei Verheirateten, wenn der Ehegatte arbeitet und pro Jahr AHV-Beiträge von mindestens 960 Franken entrichtet.


9 Ist es zulässig, wenn man trotz Vorbezug der AHV-Rente Teilzeit weiterarbeitet?
Ja, das ist zulässig.


10 Besteht während des Vorbezugs der AHV-Rente auch ein Anspruch auf Kinder­renten?
Nein, während der Dauer des Rentenvorbezugs werden keine Kinderrenten ausgerichtet.