1 Wann erhält man von der AHV eine Rente, falls der Ehepartner stirbt?

Ein Witwer hat Anspruch auf eine Rente der AHV, solange er für ein minderjähriges Kind zu sorgen hat. Frauen jedoch erhalten auch dann eine Witwenrente, wenn sie keine Kinder haben, aber mindestens 45 Jahre alt und fünf Jahre verheiratet sind.


2 Wann zahlt die Pen­sionskasse eine Rente für Witwen und Witwer?

Anspruch auf eine Witwer- oder Witwenrente der Pensionskasse hat laut Gesetz, wer zum Todeszeitpunkt des Gatten mindestens für den Unterhalt eines Kindes aufkommen muss oder älter als 45 ist und mindestens fünf Jahre verheiratet war. Viele Reglemente von Pensionskassen sehen aber gross­zügigere Leistungen vor.


3 Wer erhält sonst das Geld, das der Verstorbene einzahlte?

Ehepartner, welche die obigen Voraussetzungen nicht erfüllen, haben immerhin Anspruch auf eine einmalige Abfindung in der Höhe von drei Jahresrenten. Den Rest des ersparten Kapitals behält die Pensionskasse.


4 Haben auch Geschiedene Anspruch auf eine Pensionskassenrente?

Ja, falls die Ehe mit dem verstorbenen Ex-Gatten mindestens zehn Jahre gedauert hat und im Scheidungs­urteil eine Rente oder eine Kapitalabfindung für eine lebenslange Rente gesprochen wurde.


5 Kann die Rente der Pensionskasse gekürzt werden?

Ja, falls der geschiedene Partner zusammen mit Leistungen anderer Sozialversicherer mehr erhält, als ihm das Scheidungsurteil zusprach. 


6 Gibt es für Kon­ku­bi­nats­part­ner eine Hinterlassenenrente?

Von der AHV nicht. Bei der Pensionskasse besteht ebenfalls keine Pflicht zur Auszahlung von Leistungen. Viele Pensionskassen versichern aber auch Leistungen an Konkubinatspartner.


7 Was gilt für gleich­geschlechtliche Paare?

Sie werden von der AHV und der Pensionskasse wie Witwer behandelt.


8 Wie wird die Hinterlassenenrente der AHV berechnet?

Sie wird wie die Altersrente durch die Beitragsdauer und die Höhe des durchschnittlichen Einkommens bestimmt. Hat der Verstorbene das 45. Altersjahr noch nicht vollendet, wird ein Zuschlag gewährt. Die volle Witwenrente beträgt 80 Prozent der Altersrente. Beim Anspruch auf die maximale Altersrente von 2320 Franken sind dies 1856 Franken.


9 Wie hoch ist die Witwenrente der Pensionskasse?

60 Prozent der vollen Invalidenrente, auf die der Versicherte Anspruch gehabt hätte. Bezog der Verstorbene  eine Alters- oder Invalidenrente, beträgt sie 60 Prozent der bezogenen Rente.


10 Haben Partner Anspruch auf eine Hinterlas­senen­rente der Unfallversicherung?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Etwa dann, wenn jemand beim Tod des Partners eigene rentenberechtigte Kinder hat oder selber zu zwei Dritteln invalid ist.