Eveline Blank aus Sarnen OW bestellte letzten Oktober beim Onlineshop Lesara.ch Kleider für ihren Sohn. Doch diese passten ihm nicht. Lesara gewährt laut Vertrag ein 30-tägiges Rückgaberecht. 

Blank schickte die Kleider also an die angegebene Adresse in St. Gallen zurück. Einige Wochen später erhielt sie trotzdem eine Zahlungserinnerung. Blank teilte Lesara mit, dass sie die Waren zurückgeschickt habe. Doch das nützte nichts: Wenig später flatterte ihr gar eine Betreibungs­androhung ins Haus. Aus Angst ­zahlte Blank den Betrag von 110 Franken ein. Seither ver­suchte sie vergeblich, Lesara zur Rückerstattung ihres Geldes zu bewegen. Sie schrieb der Firma mehrmals und schickte eingeschrieben auch eine Zustellbestätigung der Post. «Aber ich erhielt immer nur Standardantworten», so Blank. 

Erst als sich der K-Tipp einschaltete, kam Bewegung in die Sache: Lesara überwies das Geld um­gehend. Auf Fragen ging die ­Firma jedoch nicht ein.