Natalie Meili aus Zufikon AG bestellte im Internet meh­rere Gartenmöbel für 199 Franken. Mit dem Paketzusteller DPD vereinbarte sie, dass der Kurier die Pakete vor den Hauseingang der Hausnummer 2C stellen dürfe. 

Doch die Möbel kamen nie bei ihr an. Meili reklamierte – und konnte es nicht fassen: DPD ­teilte ihr mit, sie müsse den Verlust auf die eigene Kappe nehmen. Schliesslich habe sie die Genehmigung erteilt, die Möbel vor ihrer Haus­türe zu deponieren. Gleichzeitig sagte ihr DPD, dass der Kurier die Pakete vors Haus mit der ­Nummer 10C gestellt habe – oder vors Haus 4C. Da waren sich die DPD-­Angestellten nicht ganz ­einig. ­Meili reklamierte erneut – ohne Erfolg. 

Gegenüber dem K-Tipp er­klärte DPD, das Paket sei vor das ­richtige Haus geliefert worden. Dennoch kam Bewegung in die Sache: DPD und der Versandhändler ­einigten sich darauf, Natalie ­Meili je die Hälfte des Kaufpreises zu erstatten.