Ja. Ihr Arzt hat keine Weiterbildung in Akupunktur besucht, die von der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) anerkannt ist. Das ist aber nötig, damit die Grundversicherung die Kosten einer Akupunktur übernimmt. Tipp:  Holen Sie vor einer Behandlung im Bereich der Komplementärmedizin eine schriftliche Kostengutsprache bei Ihrer Krankenkasse. So lassen sich böse Überraschungen vermeiden.