Nein. Die Unterhaltspflicht geht auf den Adoptivvater über. Mehr noch: Durch die Adoption verlieren Sie als leiblicher Vater auch Ihre Rechte gegenüber dem Kind. Sie können zum Beispiel nicht mehr auf einem Besuchsrecht bestehen.

Grundsätzlich gehen mit der Adoption sämtliche ­Elternrechte und -pflichten auf die Adoptiveltern über. Dazu gehören die ­elterliche Sorge und die Unterhaltspflicht.

Adop­tiveltern oder die Kindesschutzbehörde können allerdings in beson­deren Fällen wichtigen Personen aus dem bisherigen Umfeld ein Besuchsrecht einräumen. In seltenen Fällen können dazu auch die leiblichen Eltern gehören.