Bisher galt: Ein Patient kam  dann als Organspender in Frage, wenn er im Spital starb und die Ärzte seinen Hirntod feststellten. Das Herz schlug weiter, weil der Patient noch an der ­Be­atmungsmaschine angeschlossen war. Erst dann fragten die Ärzte die Angehörigen, ob man dem Ver­storbenen die Organe entnehmen dürfe. 

Seit November ist das neue Transplantationsgesetz in Kraft. Es sieht einen weiteren Fall vor: die Organspende nach dem Herzto...