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25.06.2012
Ja, in Ihrem Fall gilt die Allergie als Berufskrankheit und ist damit wie ein Berufsunfall versichert. Denn Unfallversicherungen übernehmen den Schaden, wenn der Beruf ausschliesslich oder überwiegend die Krankheit verursacht hat. Auch Land- Forst- und Bauarbeiter könnten eine Allergie als Berufskrankheit geltend machen. In allen anderen Fällen springt die Krankenkasse ein.
Bei einem Arbeitsausfall haben Sie zudem Anspruch auf Lohn vom Arbeitgeber oder auf Taggelder einer entsprechenden Versicherung.
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