Ja, in Ihrem Fall gilt die Allergie als Berufskrankheit und ist damit wie ein ­Berufsunfall versichert. Denn Unfallversicherungen übernehmen den Schaden, wenn der Beruf ausschliesslich oder überwiegend die Krankheit verursacht hat. Auch Land- Forst- und Bau­arbeiter könnten eine Allergie als Berufskrankheit geltend machen. In allen anderen Fällen springt die Kranken­kasse ein.

Bei einem Arbeitsausfall haben Sie ­zudem Anspruch auf Lohn vom Arbeitgeber oder auf Taggelder einer entsprechenden Versicherung.