Ja. Grundsätzlich haben Arbeitgeber den Angestellten die für die berufliche Tätigkeit erforderlichen Geräte und Materialien zur Verfügung zu stellen. Machen sie dies nicht und entstehen Angestellten daraus Kosten, haben diese Anspruch auf Ersatz der ­Spesen. Ihr Arbeitgeber muss also Ihre ­Aus­lagen für Computer und Telefon er­setzen. Das kann auch mit einer Pauschale ­ge­schehen. Sie muss aber kostendeckend sein.