Wer als Angestellter zu Hause ein Arbeitszimmer für berufliche Zwecke nutzt, darf die Kosten dafür von seinem steuerbaren Einkommen abziehen. Damit dies die Steuerbehörden zulassen, müssen alle drei folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • 1. Am Arbeitsplatz gibt es keine Möglichkeit, die Berufsarbeit zu den üblichen Arbeitszeiten zu ­erledigen, weil der Arbeitgeber keinen geeigneten Raum zur Ver­fügung stellt.
  • 2. F&u...