Nein. Der Arzt darf den Notfallzuschlag nur für die Behandlung verlangen. Für das Verfassen des Arzt­berichts ist ein Zuschlag unzulässig. Dasselbe gilt für ärztliche Zeugnisse, Gutachten und sonstige Schreiben eines Arztes. 

Gut zu wissen: Ein Notfall liegt dann vor, wenn der Arzt Sie umgehend und ohne Wartezeit untersucht. Wenn Sie hingegen in der Praxis zuerst ins Wartezimmer müssen, darf der Arzt keinen Notfallzuschlag erheben.