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Nein. Der Arzt darf den Notfallzuschlag nur für die Behandlung verlangen. Für das Verfassen des Arztberichts ist ein Zuschlag unzulässig. Dasselbe gilt für ärztliche Zeugnisse, Gutachten und sonstige Schreiben eines Arztes.
Gut zu wissen: Ein Notfall liegt dann vor, wenn der Arzt Sie umgehend und ohne Wartezeit untersucht. Wenn Sie hingegen in der Praxis zuerst ins Wartezimmer müssen, darf der Arzt keinen Notfallzuschlag erheben.
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