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Ja. Arztrechnungen verjähren erst nach fünf Jahren. Sie können den Betrag immer noch von Ihrer Krankenkasse zurückverlangen. Denn Ihr Anspruch auf Leistungen aus der Grundversicherung verjährt ebenfalls erst nach fünf Jahren.
Achtung: Bei Zusatzversicherungen beträgt die Verjährungsfrist nur zwei Jahre. Passen Sie also bei freiwillig versicherten Leistungen auf, wenn Sie in ärztlicher Behandlung sind und lange keine Rechnung erhalten.
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