Ja. Arztrechnungen ver­jähren erst nach fünf Jahren. Sie können den Betrag ­immer noch von Ihrer Krankenkasse zurückverlangen. Denn Ihr Anspruch auf Leistungen aus der Grundversicherung verjährt ebenfalls erst nach fünf Jahren.

Achtung: Bei Zusatzversicherungen beträgt die Verjährungsfrist nur zwei Jahre. Passen Sie also bei freiwillig ver­sicherten Leistungen auf, wenn Sie in ärztlicher Behandlung sind und lange keine Rechnung erhalten.