Nein. Sie sind verpflichtet, der Arbeitgeberin mitzuteilen, dass Sie krank sind. Dies haben Sie getan und mit einem ärztlichen Zeugnis belegt. Eine wöchent­liche Berichterstattung an die Chefin hat schikanösen Charakter. 

Sollte Ihre Chefin dem Arztzeugnis keinen Glauben schenken, könnte sie lediglich verlangen, dass Sie von einem Vertrauensarzt des Betriebs untersucht werden. Dieser dürfte dem Arbeitgeber die Art Ihrer Krankheit aber nicht bekanntgeben. Er darf ihm nur mitteilen, ob Sie arbeitsunfähig sind – und allenfalls wie lange.