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Ja. Bei einem Unfall mit Verletzten müssen Sie immer die Polizei benachrichtigen. Selbst wenn nur der kleinste Verdacht auf eine Verletzung besteht. Das gilt vor allem nach Schlägen auf den Kopf und einem Überdehnen des Nackens. Denn gewisse Verletzungen spürt man erst Stunden oder sogar mehrere Tage nach dem Unfall. Bei geringen Verletzungen wie Prellungen oder Schürfungen darf man auf den Beizug der Polizei verzichten, sofern der Verletzte damit einverstanden ist.
Tipp: Eine erste Beratung gibt es bei der Rechtsberatungsstelle für Unfallopfer und Patienten (UP). 45 Minuten Beratung kosten 80 Franken. Terminreservation über Tel. 0800 707 277, www.rechtsberatung-up.ch.
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