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Die Beratungsstelle für Unfallverhütung stellte bei einigen Wickelkommoden Sicherheitsmängel fest. Die Namen der Produkte will sie aber nicht preisgeben, obwohl die Mängel für Babys gefährlich sein können (K-Tipp 11/2017). Auf Ersuchen des K-Tipp empfahl der Eidgenössische Öffentlichkeitsbeauftragte nun im August der Beratungsstelle, die Namen der bemängelten Produkte zu nennen. Begründung: Bei vier Modellen lägen Mängel vor, die «zu einer objektiv gefährlichen Situation für die Kinder» führen könnten.
Doch die Beratungsstelle hält weiterhin an der Geheimniskrämerei fest. Es bestehe «kein aktuelles öffentliches Interesse an der Bekanntgabe der Produktenamen». Schliesslich würden die Kommoden mittlerweile nicht mehr verkauft. Der Öffentlichkeitsbeauftragte widerspricht: Wickelkommoden würden in Secondhandgeschäften und Internetbörsen gehandelt oder privat weitergegeben. Die Gefahr für die Gesundheit der Kinder sei stärker zu gewichten als der mögliche Imageschaden der Hersteller und Verkäufer.
Der K-Tipp wird gegen den Entscheid der Beratungsstelle beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einreichen.
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