Die Beratungsstelle für Unfallverhütung stellte bei einigen Wickelkommoden Sicherheitsmängel fest. Die Namen der Produkte will sie aber nicht preisgeben, obwohl die Mängel für Babys gefährlich sein können (K-Tipp 11/2017). Auf Ersuchen des K-Tipp empfahl der Eidgenössische Öffentlichkeitsbeauftragte nun im August der ­Beratungsstelle, die Namen der bemängelten Produkte zu nennen. Begründung: Bei vier ­Modellen lägen Mängel vor, die «zu einer ob­jektiv gefähr­lichen Situation für die Kinder» führen könnten. 

Doch die Beratungsstelle hält weiterhin an der Geheimniskrämerei fest. Es bestehe «kein ­aktuelles öffentliches Interesse an der Bekanntgabe der Produktenamen». Schliesslich würden die Kom­moden mittlerweile nicht mehr verkauft. Der Öffentlichkeitsbeauftragte widerspricht: ­Wickelkommoden würden in Secondhand­geschäften und Internetbörsen gehandelt oder privat weitergegeben. Die Gefahr für die Gesundheit der Kinder sei stärker zu gewichten als der mögliche Imageschaden der Hersteller und Verkäufer.

Der K-Tipp wird gegen den Entscheid der ­Beratungsstelle beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einreichen.