Nein. Bei der gemeinsamen elterlichen Sorge müssen die Eltern nur die wich­tigen Fragen im Leben des ­Kindes gemeinsam entscheiden – beispielsweise bei der ­Ausbildung, bei einem Schulwechsel oder bei ­medizinischen Behandlungen.

Ferien hingegen gehören zum Alltag und dürfen vom Elternteil, bei dem das Kind wohnt, selbständig geplant werden – auch wenn die Reise ins Ausland geht. Die zuständige Kindesschutz­behörde (Kesb) wird nur dann aufgrund ­einer Intervention des Vaters aktiv, wenn die Ferienregion oder die Art und Weise, wie die Ferien verbracht werden, dem Wohl des Kindes ­schaden könnte.

Das heisst umgekehrt, dass auch der Vater bei der Ausübung seines Ferienrechts alleine bestimmen kann, wie und wo er die ­Ferien mit dem Kind ­verbringen will.