Matthias Schuwey aus Jaun FR war neun Jahre alt, als er starb - an Leukämie. 36 Meter neben seinem Elternhaus verläuft eine Hochspannungsleitung.
Im Juli 2005 berichtete der Gesundheitstipp, dass in Jaun in den letzten 50 Jahren zehn Menschen an Leukämie starben, darunter sechs Kinder. Nicht nur die Einwohner haben den Verdacht, dass die Hochspannungsleitung die Krebsfälle ausgelöst hat: Auch Studien auf der ganzen Welt haben einen Zusammenhang zwischen Hochspannungsleitungen und Leukämie festgestellt.
Eine von der britischen Regierung eingesetzte Fachgruppe kommt jetzt zum Schluss: Um die Bevölkerung zu schützen, wäre ein Bauverbot für Wohn- und Schulhäuser in der Nähe von Hochspannungsleitungen am besten. 60 Meter, so die Gruppe, wäre ein genügend sicherer Abstand.
In der Schweiz gibt es keine solche Bauvorschrift. In einigen Gemeinden dürfen Gebäude bis zu 5 Meter an Hochspannungsleitungen heranreichen - so etwa in Winterthur, wo ein Schulhauspavillon schräg unter einer Hochspannungsleitung steht (Gesundheitstipp Ausgaben Nr. 5/6 2006).
Der Bundesrat will von einem Bauverbot neben Hochspannungsleitungen nichts wissen: Das wäre «unverhältnismässig», entschied er beim Erlass der heute gültigen Verordnung.
Das Bundesamt für Umwelt schreibt dem Gesundheitstipp, man dürfe sowieso keine Häuser bauen in Gebieten mit zu hoher Strahlenbelastung. Dafür gebe es einen Grenzwert. Für bereits bestehende Bauzonen gilt dieser Grenzwert allerdings nicht.
(che)