Inhalt
Nein. Das Fitnesscenter ist nicht verantwortlich für Ihr gebrochenes Bein. Es ist bekannt, dass man in einer Dusche leicht ausrutschen kann. Es liegt in der Eigenverantwortung der Besucher, vorsichtig zu sein.
Trotzdem müssen Sie die entstandenen Kosten nicht selbst übernehmen. Sind Sie fest angestellt und arbeiten Sie mehr als acht Stunden pro Woche, ist die Unfallversicherung des Arbeitgebers für die Heilungskosten und das Unfalltaggeld zuständig. Andernfalls muss Ihre Krankenkasse für die Heilungskosten aufkommen. An diesen Kosten müssen Sie sich aber mittels Franchise und Selbstbehalt beteiligen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden