Nein. Der Anspruch auf Garantie entsteht mit dem Kauf. Er ist unabhängig vom Vorliegen eines Dokuments. Allerdings müssten Sie belegen können, dass Sie den Staubsauger in diesem Fachgeschäft gekauft haben, falls der Laden dies bezweifelt. Ein solcher Beweis ist auch mit Zeugen möglich. Einfacher ist er aber mit Kaufbeleg: Bewahren Sie deshalb die Quittungen für solche Geräte mindestens zwei Jahre auf.