Nein. Im Grundsatz gilt zwar: Wenn Sie Ihr Kontrollschild mit einer Auskunftssperre belegen lassen, werden Ihr Name und Ihr Wohnort nicht mehr angezeigt oder bekannt gegeben. Ausnahmen sind aber möglich – etwa dann, wenn eine aussenstehende Person mit einem schrift­lichen Gesuch nachweisen kann, dass sie die Angaben im Hinblick auf ein Verfahren unbedingt benötigt. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn jemand wegen Missachtung eines Parkverbots gegen ­einen Fahrzeughalter vor­gehen möchte.

Im Übrigen wird der Name eines Fahrzeughalters bei einem Unfall allen Beteiligten und bei einem Halterwechsel dem neuen Halter bekannt gegeben. Behörden erhalten Auskunft, wenn sie Daten von Amts wegen benötigen.

Tipp: Alle Autobesitzer haben das Recht, ihre Halterdaten sperren zu lassen. Es braucht dazu keine besondere Begründung.