Nein. Durch die Scheidung erlöschen von Gesetzes ­wegen alle ehe- und erb­rechtlichen Ansprüche. Ausnahme: Wenn die Ehegatten die Folgen einer allfälligen Scheidung im Erbvertrag explizit geregelt ­haben.

Wollen sich geschiedene Eheleute trotzdem gegenseitig begünstigen, müssen sie nach der Scheidung je ein neues Testament auf­setzen oder einen Erb­vertrag abschliessen.