Nein. Es sei denn, beim Kauf ist vereinbart ­worden, dass der Verkäufer das ­Gerät im Garantiefall reparieren lässt. Andernfalls können Sie das defekte Blutdruckmessgerät zurück­geben, ein einwandfreies ­neues Ersatz­gerät verlangen oder sich den Kaufpreis zurücker­statten lassen.