Nicht zwingend. Die In­validenversicherung deckt schon vieles ab: Sie zahlt etwa die Mehrkosten für die Ausbildung eines invaliden Kindes. Zudem zahlt sie eine allfällige Pflege zu Hause. Wird ein Kind 18-jährig, zahlt die IV auch eine Rente. Allerdings fallen bei einem invaliden Kind meist höhere Kosten für Pflege und Betreuung an, sodass Sie auf staatliche Ergänzungsleistungen angewiesen sein könnten.

Diese Mehrkosten lassen sich mit der Risikoversicherung abdecken. Zudem kann diese schon vor dem 18. Altersjahr eine Rente oder einen einma­ligen Geldbetrag aus­schütten. Achten Sie bei einem Vertragsabschluss darauf, dass Invalidität nach Unfall und Krankheit eingeschlossen ist. Denn Invalidität infolge Krankheit ist viel häufiger als infolge Unfall.