Nein. Wird innerhalb des Stockwerkeigentums über Bauarbeiten abgestimmt, liegt entweder eine notwendige, eine nützliche oder eine luxuriöse bauliche Massnahme vor. Je nachdem ist das einfache oder qualifizierte Mehr verlangt oder gar Einstimmigkeit notwendig.

Beim geplanten Treppenlift liegt eine nützliche Massnahme vor. Dafür braucht es das qualifizierte Mehr. Das bedeutet: Wenn die Miteigentümer eine Mehrheit der Stimmen bringen und diese Stimmen auch die Mehrheit der Wertquoten darstellen, müssen Sie den Entscheid akzeptieren. 

Jeder Eigentümer muss sich dann entsprechend seiner Wertquote an den Kosten beteiligen – auch wenn er Nein gestimmt hat.