Nein. Einer so kurzfristigen Vertragsänderung müssen Sie nicht zustimmen. Gegen Ihren Willen ist eine Abänderung des Arbeitsvertrags nur unter Einhaltung der vereinbarten oder gesetzlichen Kündigungsfrist möglich. Oft geschieht dies in der Form einer sogenannten Änderungskündigung. Das heisst: Der Arbeitgeber kündigt den bestehenden Vertrag und bietet gleichzeitig ­einen neuen, abgeänderten Vertrag an. Sollten Sie die Kündigung erhalten, weil Sie auf der Einhaltung der Kündigungsfrist bestehen, wäre diese missbräuchlich. Eine missbräuchliche Kündigung ist zwar gültig. Sie hätten jedoch Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen.