Ja. Das Gesetz schreibt zwar vor, dass Geschäfte Schweizer Bank­noten unbeschränkt akzeptieren müssen. Wenn ein Geschäft gegen diese Vorschrift verstösst, gibt es jedoch keine Sanktionen. Wichtig ist, dass die Kunden vorgängig informiert werden, falls die Bezah­lung mit Bargeld eingeschränkt ist. Die Denner-­Filiale handelt also korrekt, wenn sie mittels Schild darauf hinweist, dass sie 1000er­ Noten verweigert. Grund für die Ablehnung von grossen Banknoten können Probleme mit dem Rück­geldn sein.