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Gesundheitstipp 05/2011
07.05.2011
Ja. Ihr Arzt ist nicht verpflichtet, Sie zu behandeln, solange es nicht um einen Notfall geht. Er darf eine Behandlung auch jederzeit abbrechen – genauso wie Sie die ärztliche Betreuung jederzeit und ohne Begründung abbrechen dürfen.
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Ich habe eben genau dasselbe erlebt : nachdem ich aufgrund einer monumentalen Ueberdosierung eines Antidepressivums von einem Tag auf den anderen in einem lebensgefährlichen Zustand war, wurde ich von der Aerztin im Stich gelassen, nur noch verspottet und verhöhnt, weil ich nicht einmal wusste, dass es gegen solche Mittel kein Gegengift gibt. Als ich die Nummer 144 anrief, bekam ich Hilfe. Falls Sie mit hochkarätigen Antidepressiva behandelt werden, würde ich unbedingt anderswo Hilfe suchen, wie Sie davon loskommen.