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Gesundheitstipp 07+8/2011
25.06.2011
Nein. Der Mutterschaftsurlaub dauert ab Geburt des Kindes 14 Wochen. Diese Mindestdauer ist gesetzlich vorgeschrieben. Ob und allenfalls wie lange Sie vor der Geburt arbeitsunfähig waren, spielt keine Rolle. Die Taggelder werden übrigens von der Mutterschaftsversicherung bezahlt, nicht vom Arbeitgeber.
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