Nein. Der Mutterschafts­urlaub dauert ab Geburt des Kindes 14 Wochen. Diese Mindestdauer ist ­gesetzlich vorgeschrieben. Ob und allenfalls wie lange Sie vor der Geburt arbeitsunfähig waren, spielt keine Rolle. Die Taggelder werden übrigens von der ­Mutterschaftsversicherung bezahlt, nicht vom Arbeitgeber.