Nein. Er darf dies nur mit Ihrer ausdrücklichen Erlaubnis: Das Arztgeheimnis gilt auch gegenüber Berufskollegen. Sind Sie mit einer Überweisung an den Spezialisten einverstanden, darf Ihr Arzt den Kollegen zwar informieren, aber nur soweit nötig. Das Gleiche gilt auch, wenn ein Patient aus dem Spital kommt und der Hausarzt die Nachbehandlung übernehmen soll.