Ja. Ihr bisheriger Arzt darf seinem Nachfolger die Adresskartei übergeben. Mit einer Praxisübergabe erhält der Nachfolger aber keine Befugnis, Einblick in Patientendossiers zu nehmen. Der neue Arzt erhält lediglich das Recht, die bisherigen Patienten anzuschreiben und über die Praxiseröffnung zu orientieren.

Wenn Sie sich in Zukunft nicht vom Nachfolger behandeln lassen wollen, können Sie die Herausgabe Ihrer vollständigen Krankengeschichte im Original verlangen und diese Ihrem neuen Arzt geben. Das müssen Sie schriftlich tun und dabei den Nachfolger ausdrücklich von seiner gesetzlichen Pflicht befreien, die Akten aufzubewahren.