Nein. Der Vermieter muss Ihnen das Depot grundsätzlich sofort nach dem Auszug zurückzahlen. Es sei denn, Sie müssen noch für Schäden an der Wohnung aufkommen, die bei der Wohnungsabnahme fest­gestellt wurden. Sollte aus der nächsten Nebenkostenabrechnung tatsächlich noch ein Saldo zugunsten des Vermieters resultieren, kann er dann immer noch eine Nachrechnung stellen. 

Gut zu wissen: Ein Jahr nach Beendigung des Mietverhältnisses muss die Bank das Depot auf Ihr Ver­langen auszahlen, sofern der Vermieter keine rechtlichen Schritte (Betreibung oder Klage) unternommen hat. Dazu braucht die Bank ­keine Zustimmung des Vermieters. Wollen Sie nicht so lange auf die Kaution warten, bliebe nur der Gang zur Schlichtungsbehörde.