Nein. Als Mieter brauchen Sie zwar grundsätzlich die Zustimmung zur Untermiete. Der Vermieter kann sie aber nur aus folgen­den Gründen verweigern: 

wenn Sie sich weigern, die Bedingungen des Untermietvertrages offen­zulegen;

wenn Sie von Ihrem ­Untermieter einen übersetzten Mietzins ver­langen;

oder wenn durch die Untervermietung für den Vermieter wesentliche Nachteile entstehen. Etwa dann, wenn die Wohnung durch die Untervermietung überbelegt wäre.

Liegt kein solcher Grund vor, kann der Vermieter die Zustimmung nicht verweigern und auch nicht von weiteren Bedingungen abhängig machen.