Nein. Der Vermieter darf nicht einfach über fremdes Eigentum verfügen. Einzig der rechtliche Eigentümer kann bestimmen, wann ein Fahrrad entsorgt wird. ­Sollte der Vermieter die Velos ­tatsächlich entsorgen, würde er schadenersatzpflichtig ­werden. Daran ändert auch der vorgängige Brief nichts.