Ja. Grundsätzlich darf jeder Ehegatte frei über sein Eigengut verfügen. Das ­Eigengut ist das, was einem Ehegatten bereits vor der Heirat gehörte, sowie das, was er während der Ehe geschenkt erhält oder erbt.

Da das Auto Ihres Mannes zu seinem Eigengut gehört, kann er es ohne Ihr Einverständnis verschenken.