Ja – unter der Voraussetzung, dass Ihre ­Eltern damit einverstanden sind. ­Grundsätzlich gilt für alle Verträge, die Sie eingehen: Sie benötigen jeweils die ­Zustimmung Ihrer gesetzlichen Vertreter. Für die von Ihnen eingegangenen Verpflichtungen müssen Sie aber alleine geradestehen. Weitere Informationen finden Sie im Internet im «Leitfaden – Firmengründung durch Minderjährige in der Schweiz» unter www.kmu.admin.ch { Erste Schritte in die Selbständigkeit { Downloads.