Nein. Solange Ihr aktuelles Arbeits­verhältnis dauert, dürfen Sie keine andere Stelle antreten. Ausnahme: Ihr heutiger Arbeitgeber ist damit einverstanden. Das gilt generell bei jeder Tätigkeit während der Ferien. Denn Ferien sind zur Erholung der Angestellten da – nicht zur Erhöhung des Einkommens. Tipp: Sie können mit ­Ihrem heutigen Arbeitgeber einen ­sogenannten Aufhebungsvertrag schliessen, wenn er ­damit einverstanden ist. So ­können Sie das Arbeitsverhältnis früher als am Ende der Kündigungsfrist auflösen und die neue ­Stelle früher antreten.