Ab und zu, ja. Wenn eine in der Schweiz wohnhafte Person mit einem ausländischen Fahrzeug in die Schweiz einreist, gilt dieses grundsätzlich als importiert und muss verzollt und versteuert werden. Das gilt auch für vorübergehend ausgeliehene Autos von im Ausland lebenden Verwandten oder Freunden.Ausnahmen: Pro Jahr sind zwölf grenzüberschreitende Fahrten mit einem ausländischen Auto erlaubt – gegen Bezahlung einer Sicherheit und für jeweils höchstens drei Tage. Im Ausland gemietete Autos dürfen während höchstens acht Tagen in der Schweiz gefahren werden.

Ausländische Geschäftsautos dürfen zwar nicht für private Fahrten, aber immerhin für den Arbeitsweg und für grenzüberschreitende Fahrten im Dienst des Arbeitgebers verwendet werden.